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Spielregel Mindestreserve

 
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Über die Mindestreserve schreibt die Europäische Zentralbank (EZB) den Banken vor, einen bestimmten Prozentsatz aller kurz- und mittelfristigen Einlagen als Guthaben bei der Deutschen Bundesbank zu halten.

Als Bankvorstand sind Sie dazu verpflichtet, diese Mindestreserve zu halten (Mindestreserve-Soll). Als Ausgleich dafür werden die Guthaben verzinst und ein Freibetrag wird eingeräumt. Wenn Sie die Mindestreserve nicht einhalten, bekommen Sie von der Spielleitung einen Notkredit in entsprechender Höhe.

Bei SCHUL/BANKER muss die Mindestreserve wie folgt eingehalten werden:

Mindestreservesätze im Planspiel
Sichteinlagen + Online Banking 2,00 %
Spareinlagen 2,00 %
Termineinlagen 2,00 %
Schuldverschreibungen 2,00 %
Freibetrag bei Ermittlung Mindestreserve-Soll 100.000 €
Verzinsung Mindestreserve-Soll (im Planspiel) 2,80 %

 
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