Spielregel Mindestreserve
Über die Mindestreserve schreibt die Europäische Zentralbank (EZB) den Banken vor, einen bestimmten Prozentsatz aller kurz- und mittelfristigen Einlagen als Guthaben bei der Deutschen Bundesbank zu halten.
Als Bankvorstand sind Sie dazu verpflichtet, diese Mindestreserve zu halten (Mindestreserve-Soll). Als Ausgleich dafür werden die Guthaben verzinst und ein Freibetrag wird eingeräumt. Wenn Sie die Mindestreserve nicht einhalten, bekommen Sie von der Spielleitung einen Notkredit in entsprechender Höhe.
Bei SCHUL/BANKER muss die Mindestreserve wie folgt eingehalten werden:
Mindestreservesätze im Planspiel | |
|---|---|
| Sichteinlagen + Online Banking | 2,00 % |
| Spareinlagen | 2,00 % |
| Termineinlagen | 2,00 % |
| Schuldverschreibungen | 2,00 % |
| Freibetrag bei Ermittlung Mindestreserve-Soll | 100.000 € |
| Verzinsung Mindestreserve-Soll (im Planspiel) | 2,80 % |




