Spielregel Aus- und Weiterbildung
Die Wirkung Ihrer Ausgaben für Aus- und Weiterbildung im aktuellen Geschäftsjahr beträgt 100 %, die Restwirkung in den folgenden Geschäftsjahren 50 %. Beides berechnen Sie auf Ihrem Arbeitsblatt Aus- und Weiterbildung wie folgt:
Berechnungsbeispiel: Ausgaben und Wirkung Aus- und Weiterbildung | |
|---|---|
| Wirkung in der Ausgangslage | 350.000 € |
| Geschäftsjahr 1: Restwirkung aus der Ausgangslage (50 %) | 175.000 € |
| Ausgaben in Geschäftsjahr 1 | 500.000 € |
| Gesamtwirkung in Geschäftsjahr 1 (Restwirkung aus der Ausgangslage (50 %) + Wirkung der aktuellen Ausgaben (100 %)) | 675.000 € |
| Geschäftsjahr 2: Restwirkung aus Geschäftsjahr 1 (50 %) | 337.500 € |
PDF Berechnungsbeispiel Aus- und Weiterbildung




