Sie sind hier: Startseite Spielregeln Aus- und Weiterbildung

Spielregel Aus- und Weiterbildung

 
Artikelaktionen

Zurück zu Spielregeln

Die Wirkung Ihrer Ausgaben für Aus- und Weiterbildung im aktuellen Geschäftsjahr beträgt 100 %, die Restwirkung in den folgenden Geschäftsjahren 50 %. Beides berechnen Sie auf Ihrem Arbeitsblatt Aus- und Weiterbildung wie folgt:

Berechnungsbeispiel: Ausgaben und Wirkung Aus- und Weiterbildung
Wirkung in der Ausgangslage 350.000 €
Geschäftsjahr 1:
Restwirkung aus der Ausgangslage (50 %)
175.000 €
Ausgaben in Geschäftsjahr 1 500.000 €
Gesamtwirkung in Geschäftsjahr 1
(Restwirkung aus der Ausgangslage (50 %) +
Wirkung der aktuellen Ausgaben (100 %))
675.000 €
Geschäftsjahr 2:
Restwirkung aus Geschäftsjahr 1 (50 %)
337.500 €

 
drucken PDF Berechnungsbeispiel Aus- und Weiterbildung

 


Dateien